Im Juli 2021 hat der Bundestag das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (auch oft kurz Lieferkettengesetz genannt) erlassen. Seine volle Bezeichnung lautet "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG)". Eine Version zum Download als PDF finden Sie
hier.
Es gilt ab 2023 und richtete sich – etwas vereinfacht ausgedrückt – zunächst an Unternehmen (ungeachtet ihrer Rechtsform), die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, eine Zweigstelle, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz in Deutschland haben und mindestens 3000 Arbeitnehmer beschäftigen.
Ab dem 1. Januar 2024 reduzierte sich die Mitarbeiterzahl auf 1.000 Personen. Leiharbeiter zählen unter besonderen Bedingungen noch dazu.
Fast alles, was wir kaufen, wird global produziert. Leider werden dabei in einigen Ländern noch die Menschenrechte missachtet und die Umwelt verschmutzt. Kinder- und Zwangsarbeit, Diskriminierung, lange Arbeitstage, kaum Urlaub, niedriger Lohn und schlechte Bedingungen am Arbeitsort wie etwa giftige Gase oder belastete Abwässer gehören für viele Beschäftigte in der ganzen Welt zum Alltag. Außerdem belasten die Produktion und der Transport der Produkte die Umwelt. Das soll nun gesetzlich geregelt und unterbunden werden.
Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, dass Unternehmen aus Deutschland nun zum Schutz der Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette ihrer Produkte tätig werden müssen. Auch alle nationalen und internationalen Vertragspartner werden auf diesem Weg verpflichtet, auch wenn sie weniger Mitarbeitende in ihrem Unternehmen beschäftigen. Denn es fängt schon bei der Gewinnung der Rohstoffe an.
Die Unternehmen müssen dabei folgende Maßnahmen getroffen haben und einhalten:
- Verabschiedung einer Grundsatzerklärung zur Einhaltung der Menschenrechte
- Erstellung einer Risikoanalyse zur Ermittlung von Verstößen gegen die Menschenrechte in der ganzen Lieferkette.
- Schaffung eines Risikomanagements mit Präventions- und Abhilfemaßnahmen zur Abwendung von Verstößen gegen die Menschenrechte in der ganzen Lieferkette.
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens für mögliche Verstöße.
- Jährliche Erstellung eines öffentlichen Berichts zur Situation rund um menschenrechtliche und umweltbezogene Kriterien.
Werden Verstöße gegen die das Gesetz offenbar oder wenn das Unternehmen eindeutige Hinweise auf mögliche Verstöße erhält, muss es tätig werden und diese Verstöße abstellen. Andernfalls drohen hohe Bußgelder und/oder das Unternehmen wird von der Beschaffung durch die öffentliche Hand ausgeschlossen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übernimmt hierüber die Aufsicht. Insgesamt erfordert das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz eine gründliche Überprüfung und möglicherweise eine Umstrukturierung der Geschäftspraktiken deutscher Unternehmen. Eine proaktive Herangehensweise an die Einhaltung dieser Vorschriften wird nicht nur die rechtliche Konformität sicherstellen, sondern auch das Ansehen und die Nachhaltigkeit des Unternehmens stärken.
Für die erste Orientierung haben wir in unserem
Assessment-Tool "Schatzfinder Nachhaltigkeit" gezielte Fragen zum Schutz der Lieferkette eingefügt, so dass Sie neben den Dokumentationspflichten zur Nachhaltigkeit auch die Lieferkette immer im Fokus haben.