"Der Grundsatz \'Do No Significant Harm\' ("Der Grundsatz \'Do No Significant Harm\' (DNSH) ist ein wichtiger Bestandteil der EU-Taxonomie, der bei der Bewertung von Unternehmensaktivitäten in Bezug auf ihre Nachhaltigkeit berücksichtigt werden muss. Gemäß diesem Grundsatz dürfen Unternehmensaktivitäten keines der sechs Umweltziele, die in der EU-Taxonomie festgelegt sind, wesentlich beeinträchtigen.") ist ein wichtiger Bestandteil der EU-Taxonomie, der bei der Bewertung von Unternehmensaktivitäten in Bezug auf ihre Nachhaltigkeit berücksichtigt werden muss. Gemäß diesem Grundsatz dürfen Unternehmensaktivitäten keines der sechs Umweltziele, die in der EU-Taxonomie festgelegt sind, wesentlich beeinträchtigen."