Verordnung zum European Single Access Point - Die EU-Verordnung 2023/2859 sieht die Einrichtung eines zentralen Zugangsportals für öffentlich verfügbare Finanzdienstleistungs-, Kapitalmarkt- und Nachhaltigkeitsinformationen vor. Bis zum 10. Juli 2027 soll die ESMA ein European Single Access Point (ESAP) einrichten, über das Informationen schrittweise zugänglich gemacht werden. Besonderes Augenmerk liegt auf der frühzeitigen Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen zur Unterstützung der Ziele des Europäischen Green Deals. Unternehmen und Institutionen werden aufgefordert, Informationen über nationale Sammelstellen zu liefern, die diese an den ESAP übermitteln und verifizieren. Damit soll die Transparenz und Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen verbessert werden.