Regelwerk zu Bewertung der Nachhaltigkeit von Investitionen
Die Taxonomie ist ein bedeutendes Instrument der EU zur Einordnung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten. Sie dient dazu, Anlegerinnen und Anleger zu informieren und Kapitalflüsse in Richtung umweltfreundlicher Energiesektoren und nachhaltiger Wirtschaftszweige zu lenken. Die Einbeziehung von Umweltkriterien in das Finanzsystem ist entscheidend für einen erfolgreichen Übergang zu einer kohlenstoffarmen und ressourcenschonenden Wirtschaft. Die von der Europäischen Kommission eingeführten Kriterien sollen dazu beitragen, dass Investitionen vermehrt in umweltfreundliche und klimaschonende Projekte fließen und die Umweltauswirkungen von Unternehmen transparenter dargestellt werden. Dies fördert eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und trägt zur Erreichung der Umweltziele bei.